ACHTUNG: Im Haupttermin 2020 gelten besondere Regelungen, die Sie hier finden!

Die neue Reifeprüfung besteht aus sieben Teilprüfungen in drei von einander unabhängigen Säulen:

  1. Die schriftliche vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) inkl. Präsentation und Diskussion
  2. die schriftliche standardisierte Reifeprüfung in 3-4 Fächern
  3. die mündliche kompetenzorientierte Reifeprüfung in 2-3 Fächern

1. Die vorwissenschaftliche Arbeit (VWA)

  • Umfang höchstens 60.000 Zeichen [inkl. Leerzeichen und Abstract (1.000 – 1.500 Zeichen), exkl. Vorwort und Inhalts-, Literatur- Abbildungsverzeichnisse]
  • Themenfindung einvernehmlich zwischen betreuender Lehrperson und PrüfungskandidatIn im 1. Semester der 7. Klasse; betreuende Lehrperson muss keine Klassenlehrperson sein
  • Hochladen des Themas inkl. Erwartungshorizont und Leitfragen auf VWA-Plattform zum Einholen der Zustimmung durch betreuende Lehrperson/Direktion bis spätestens Mitte Februar (7. Klasse)
  • Nach Genehmigung des Themas durch die Direktion: Planung des Arbeitsprozesses mit betreuender Lehrperson; Erstellen eines verbindlichen Zeitplans
  • Die Arbeit ist selbständig unter Beachtung der Zitierregeln und unter kontinuierlicher Betreuung durch Lehrperson zu schreiben. Ein Begleitprotokoll ist zu verfassen.
  • Die fertige VWA ist spätestens am Ende der 1. Woche nach den Semesterferien (8. Klasse) inkl. Begleitprotokoll in zweifacher Ausfertigung gebunden in der Direktion abzugeben und digital auf die VWA-Plattform hoch zu laden.
  • Die fertige VWA wird von der betreuenden Lehrperson korrigiert und beschrieben, aber nicht beurteilt.
  • Danach findet ein Bilanzierungsgespräch als Vorbereitung auf die Präsentation zwischen KandidatIn und betreuender Lehrperson statt.
  • Die Präsentation und Diskussion der VWA findet noch vor dem Schuljahresende der 8. Klasse statt. Der Termin wird vom SSR für Wien festgelegt.
  • Die VWA wird nach der 10-15 minütigen Präsentation und Diskussion von der Prüfungskommission (=Direktor, Klassenvorstand, betreuende Lehrperson) anhand eines Leitfadens beurteilt.
  • Im Falle eines negativen Abschlusses muss ein neues Thema zur Zustimmung innerhalb von 4 Wochen hochgeladen werden. Die Abgabe der neuen VWA erfolgt spätestens am Ende der 1. Schulwoche des neuen Schuljahres.
  • Im Falle des negativen Abschlusses der 8. Klasse bleibt eine positiv beurteilte VWA jedenfalls erhalten.

2. Die schriftliche standardisierte Reifeprüfung

  • Voraussetzung, um zur schriftlichen Reifeprüfung antreten zu können, ist der positive Abschluss der 8. Klasse.
  • Wenn es ein „Nicht genügend“ im Zeugnis der 8. Klasse gibt, muss eine positive Wiederholungsprüfung vor der schriftlichen Reifeprüfung abgelegt werden. Wird diese Prüfung nicht bestanden, gibt es die Möglichkeit, die Wiederholungsprüfung zu Schuljahresbeginn zu wiederholen. Nach positivem Abschluss beginnt eine Woche später die schriftliche Reifeprüfung. Bei negativem Abschluss muss die 8. Klasse wiederholt werden.
  • Wenn es zwei „Nicht genügend“ im Zeugnis der 8. Klasse gibt, müssen beide Wiederholungsprüfungen zu Schuljahresbeginn geschafft werden, um im Herbsttermin zur Reifeprüfung antreten zu können. Ansonsten muss die 8. Klasse wiederholt werden.
  • Ab drei „Nicht genügend“ im Zeugnis der 8. Klasse muss die 8. Klasse wiederholt werden.
  • Die schriftliche Reifeprüfung setzt sich aus mindestens 3 Klausuren (Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache) zusammen. Ein 4. Fach kann zusätzlich gewählt werden (eine weitere lebende Fremdsprache, Latein oder Darstellende Geometrie). Die Aufgabenstellungen für die Klausuren sind zentral erstellt (Ausnahme: Darstellende Geometrie).

       Kompensationsprüfung

  • Die negative/n Klausur/en kann/können auch schriftlich wiederholt werden, allerdings erst beim nächsten Termin.
  • Wenn eine oder mehrere Klausuren negativ beurteilt werden, kann der Kandidat/die Kandidatin das „Nicht genügend“ mit einer positiven mündlichen Kompensationsprüfung ausbessern. Die Aufgabenstellungen sind ebenso wie bei der Klausur zentral erstellt (Ausnahme: Darstellende Geometrie). Die Prüfung erfolgt noch vor dem Termin der mündlichen Reifeprüfung. Die Prüfungskommission besteht aus Direktor, Klassenvorstand, PrüferIn und BeisitzerIn, wobei PrüferIn und BeisitzerIn eine gemeinsame Stimme haben.
  •    Griechisch und Latein
  •    Lebende Fremdsprachen
  •    Mathematik
  •    Relevante Auszüge aus Gesetzen und Verordnungen
  •    Unterrichtssprache

3. Die mündliche kompetenzorientierte Reifeprüfung

  • Wenn drei schriftliche Prüfungen abgelegt werden, folgen drei mündliche.
  • Werden vier Klausuren abgelegt, müssen mündlich nur zwei Fächer gewählt werden.
  • Bei der Wahl der mündlichen Fächer ist darauf zu achten, dass eine Jahresmindeststundenanzahl (Oberstufe) erfüllt wird. So sind bei drei mündlichen Prüfungen 15 Jahreswochenstunden nötig, bei zwei mündlichen Prüfungen 10.
  • Für jedes (Wahl-)Pflichtfach bzw. für den Freigegenstand/Wahlpflichtgegenstand Latein gibt es einen Themenpool, der abhängig von der Jahreswochenstundenzahl aus 8 bis 18 Themenbereichen besteht. Im Schnitt gilt: zwei bis drei Themenbereiche pro Jahreswochenstunde. Diese Themenkörbe werden spätestens Ende November durch Aushang bekannt gegeben.

Lebende Fremdsprachen: Unterlagen zur Beurteilung der mündlichen Prüfung